Satzung der Arbeitsgemeinschaft Chamer Feuerwehren (AGCF) vom 02.08.1998
Art. 1 Name, Sitz
Die Feuerwehren der Stadt Cham bilden die "Arbeitsgemeinschaft Chamer Feuerwehren” (AGCF) mit Sitz in Cham.
Art. 2 Aufgaben
Die AGCF gibt sich für die Feuerwehren der Stadt Cham folgende Aufgaben:
Erhaltung und Hebung der Einsatzkraft durch Erfahrungsaustausch, Informationsaustausch und Zusammenarbeit mit den am Brand- und Katastrophenschutz interessierten und verantwortlichen Stellen sowie Erarbeitung gemeinsamer Konzepte und Beschlüsse.
Art. 3 Gemeinnützigkeit
Die AGCF verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig. Mittel der AGCF dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der AGCF
Art. 4 Mitgliedschaft
Mitglieder der AGCF sind die Kommandanten der Feuerwehren der Stadt Cham kraft ihres Amtes für die Dauer ihrer Tätigkeit.
Art. 5 Ehrungen
1. Ehrenzeichen
Personen, die sich um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben, können mit einem Ehrenzeichen geehrt werden. Die AGCF gibt sich dazu eine Ehrenordnung.
2. Ehrenmitgliedschaft
1. Personen, die sich um die AGCF verdient gemacht haben, können zum Ehrenmitglied ernannt werden.
2. Personen, die durch ihr Handeln und ihre Entscheidungen um die AGCF in herausragender Weise verdient gemacht haben, können zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Diese Ehrung ist an sehr hohe Anforderungen geknüpft und sehr restriktiv zu handhaben. Sie bleibt ausschließlich ehemaligen Vorsitzenden sowie politischen Entscheidungsträgern aus dem Bereich der Stadt Cham vorbehalten.
Art. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder nehmen nach Maßgabe dieser Satzung an allen Einrichtungen und Veranstaltungen der AGCF teil und unterstützen sie.
Art. 7 Organ
Organ der AGCF ist die Besprechung der ehrenamtlich tätigen Mitglieder.
Beschlüsse bedürfen der einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Teilnehmer.
Satzungsänderungen sind mit mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder zu beschließen. Der Kommandant, der die Voraussetzungen des Art 16 Absatz 2 BayFwG erfüllt, ist verpflichtet, die turnusgemäßen Besprechungen einzuberufen und die gemeinsam gefällten Beschlüsse auszuführen.
Art. 8 Kassenwesen der AGCF
1. Die Einnahmen der AGCF bestehen aus den fallweise gemeinsam beschlossenen Zahlungen der einzelnen Mitglieder bzw. deren Feuerwehren, freiwilligen Beiträgen, sonstigen Zuwendungen
2. Die Kasse verwaltet ein Kassier, der entweder (mit dessen Zustimmung) aus einer Feuerwehr der Stadt Cham ernannt, oder aus der Versammlung gewählt wird. Er hat die Kassenführung und den Jahresabschluß (Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr) der Versammlung vorzulegen.
3. Die Kasse ist jährlich von zwei Kassenprüfern zu prüfen. Sie werden aus der Versammlung durch Zuruf bestimmt.
Art. 9 Auflösung der AGCF
1. Die AGCF wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Kommandantenbesprechung mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind und mindestens drei Viertel der Anwesenden für die Auflösung stimmen.
2. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so muss eine neue Besprechung einberufen werden, die ohne Rücksicht auf die Zahl der Versammlungsmitglieder mit einfacher Mehrheit über die Auflösung beschließt.
3. Bei Auflösung der AGCF ist das Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke der Feuerwehren der Stadt Cham zu verwenden. Hierüber beschließt die Auflösungsversammlung mit einfacher Mehrheit. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. Der Beschluß darf erst nach Zustimmung des zuständigen Finanzamts vollzogen werden.
Art. 10 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Kommandantenversammlung am 02.08.1998 in Cham beschlossen.
Sie trat am 02.08.1998 in Kraft.
In der Sitzung am 07.02.2008 wurde der Artikel 5 redaktionell neu gefasst und um die Ziffer 2 (Ehrenmitgliedschaft durch einstimmigen Beschluss erweitert.)
Die Satzung in der nunmehrigen Form tritt am 07.02.2008 in Kraft.
Cham, den 07.02. 2008
FF Altenmarkt Kommandant
FF Cham Kommandant
FF Chameregg Kommandant
FF Chammünster Kommandant
FF Gutmaning Kommandant
FF Haderstadl Kommandant
FF Hof Kommandant
FF Katzbach Kommandant
FF Katzberg Kommandant
FF Kothmaißling Kommandant
FF Schachendorf Kommandant
FF Untertraubenbach Kommandant
FF Vilzing Kommandant
FF Windischbergerdorf Kommandant